Hersteller begrüßen Gesetzesentwurf zur freien Endgerätewahl

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Presseinformation des Verbundes der TK-Endgerätehersteller zum Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs

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PRESSEMITTEILUNG 2015-434

 

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Aachen, 25. Februar 2015

 

Presseinformation des Verbundes der TK-Endgerätehersteller zum Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs

 

Hersteller begrüßen Gesetzesentwurf zur freien Endgerätewahl

 

• TK-Endgerätehersteller: wichtiger Schritt zur Abschaffung des Routerzwangs

• „Dose an der Wand“ wird als Netzabschlusspunkt festgeschrieben

• Herausgabe von Zugangsdaten stärkt Verbraucher

• Technologieneutrale Regelung für DSL, Kabel und Glasfaser

• Übergangsfrist nicht notwendig – Spezifikationen liegen bereits vor

 

Der Verbund der TK-Endgerätehersteller begrüßt die aktuelle Gesetzesinitiative zur Abschaffung des Routerzwangs. Der vorliegende Entwurf realisiert ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, „eine gesetzliche Klarstellung für den Netzzugang von Telekommunikationsanbietern“ zu schaffen und dadurch dafür zu sorgen, dass die Anwender „die freie Auswahl an Routern behalten“.

 

Mit der Klarstellung, dass ein Netzabschlusspunkt „passiv“ sein muss, bestätigt der Gesetzgeber, dass öffentliche Telekommunikationsnetze „an der Dose an der Wand“ enden. Dahinter beginnt das Heimnetz, in dem Anwender ihre Telekommunikations-Endgeräte anschließen können, unabhängig davon, ob es ein Router, ein Modem oder ein anderes für den Anschluss entwickeltes Endgerät ist. Künftig entscheiden die Anwender frei, welches Endgerät sie an das öffentliche Telekommunikationsnetz anschließen.

 

Mit der Herausgabe der Zugangsdaten wird sichergestellt, dass die Anwender ihre Endgeräte für alle Dienste des Netzbetreibers einrichten und betreiben können. Die neue Regelung ist technologieneutral und lässt sich somit auf DSL, Kabel, Glasfaser und künftige Telekommunikations-Zugangsnetze anwenden. Damit gilt auch für Festnetz-Endgeräte die für Mobilfunk-Endgeräte schon immer geltende Wahl- und Anschlussfreiheit.

Nicht erforderlich ist nach Einschätzung des Verbundes der TK-Endgerätehersteller die Übergangsfrist von sechs Monaten für Netzbetreiber. Diese verfügen bereits heute über alle notwendigen Spezifikationen ihrer Netzzugangsschnittstellen „an der Dose“. Um die geplante Liberalisierung effektiv umzusetzen, muss die Bundesnetzagentur die Kompetenz erhalten, Sanktionen festzulegen, falls Schnittstellenbeschreibungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

 

Der Verbund der Endgerätehersteller setzt sich wie eine Vielzahl anderer Organisationen und Verbraucherschutzverbände für die freie Endgerätewahl ein. Nur so ist sichergestellt, dass die Anwender ihrem individuellen Bedarf entsprechende Endeinrichtungen betreiben können. Darüber hinaus kann nur durch die vollständige Wiederherstellung des Anschlussrechts ein fairer und offener Wettbewerb um das beste Endgerät in einem liberalisierten Markt gewährleistet werden. Dadurch werden letztlich nicht nur Innovationen in besonderem Maße ermöglicht, sondern auch mit ihm einhergehende Datenschutz- und Sicherheitsbedenken ausgeräumt.

 

Zum Gesetzesentwurf:

 

Gesetzentwurf als PDF

 

 

 

Folgende Unternehmen beziehen gemeinsam Stellung:

Aastra Deutschland GmbH, Zeughofstr. 1, 10997 Berlin

AGFEO GmbH & Co. KG, Gaswerkstr. 8, 33647 Bielefeld

Auerswald GmbH & Co. KG, Vor den Grashöfen 1, 38162 Cremlingen

AVM GmbH, Alt-Moabit 95, 10559 Berlin

bintec elmeg GmbH, Südwestpark 94, 90449 Nürnberg

Buffalo Technologies EU BV, Polarisavenue 85, NL − 2132 JH Hoofddorp

devolo AG, Charlottenburger Allee 60, 52068 Aachen

D-Link GmbH, Schwalbacher Str. 74, 65760 Eschborn

DrayTek GmbH, Pirnaer Str. 9, 68309 Mannheim

Gigaset Communications GmbH, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf

Ikanos Communications Inc., Kirchplatz 12, 82576 Pfaffenhofen/Ilm

individual Computers Jens Schönfeld GmbH, Im Zemmer 6, 52152 Simmerath

LANCOM Systems GmbH, Adenauerstr. 20 / B2, 52146 Würselen

Lantiq Deutschland GmbH, Lilienthalstr. 15, 85579 Neubiberg

Nextragen GmbH, Lise-Meitner-Str. 2, 24941 Flensburg

Patton-Inalp Networks AG, Meriedweg 7, CH − 3172 Niederwangen

Snom Technology AG, Wittestr. 30G, 13509 Berlin

TDT GmbH, Gewerbegebiet Altheim, Siemensstr. 18, 84051 Essenbach

TechniSat Digital GmbH, TechniPark, Julius-Saxler-Str. 3, 54550 Daun

Telefonbau Arthur Schwabe GmbH & Co. KG, Langmaar 25, 41238 Mönchengladbach

Tiptel.Com GmbH, Halskestr. 1, 40880 Ratingen

Viprinet Europe GmbH, Mainzer Str. 43, 55411 Bingen am Rhein

 

 

 

Hintergrund LANCOM Systems:

Die LANCOM Systems GmbH ist führender deutscher Hersteller zuverlässiger und innovativer Netzwerklösungen für Geschäftskunden. Mit seinen beiden Geschäftsbereichen VPN-Standortvernetzung und Wireless LAN (drahtlose Netze) bietet LANCOM professionellen Anwendern sichere, flexible Infrastrukturlösungen für alle lokalen und standortübergreifenden Netze. Das gesamte Kernportfolio wird in Deutschland entwickelt und gefertigt. Zudem bietet LANCOM BSI-zertifizierte VPN-Lösungen zur Absicherung besonders sensibler Netze und kritischer Infrastrukturen (KRITIS) gegen Cyber-Angriffe. LANCOM Systems hat seinen Hauptsitz in Würselen bei Aachen und weitere Standorte europaweit. Zu den Kunden zählen kleine und mittelständische Unternehmen, Behörden, Institutionen und Großkonzerne aus Deutschland, Europa und zunehmend auch dem außereuropäischen Ausland. Das Unternehmen ist Partner in der vom BSI initiierten Allianz für Cyber-Sicherheit.

 

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