FAQ DSGVO

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Häufig gestellte Fragen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Der vorliegende Inhalt wurde in Zusammenarbeit mit DHK Rechtsanwälte (Aachen) erstellt. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen diese auch nicht. Die zur Verfügung gestellten Antworten dienen lediglich als Orientierungshilfe.

Allgemein

Gibt es eine DSGVO-Erklärung für LANCOM Produkte?

Produkte von LANCOM erfüllen alle Voraussetzungen, die für einen rechtskonformen Betrieb nötig sind. Dies umfasst auch alle sicherheits- und datenschutzrelevanten Aspekte. Da sich die neue Datenschutzgrund­verordnung aber nicht auf Produkte, sondern auf Prozesse bezieht, können wir keine ausdrückliche Konformitätserklärung für Produkte bereitstellen.

Werden in LANCOM Geräten Daten gespeichert, die DSGVO-relevant sind?

Die Grundeinstellungen der von LANCOM ausgelieferten Geräte sehen vor, dass eine Speicherung von Daten (etwa IP-Adressen, Datenvolumen) erfolgt. Dies hat technische Gründe und entspricht nach unserer Einschätzung dem Gebot einer datenschutzfreundlichen Technikgestaltung, wie sie Art. 25 der DSGVO vorsieht.

Welche Daten werden gespeichert und was müssen Anwender für einen DSGVO-konformen Betrieb beachten?

Die Grundeinstellungen der von LANCOM ausgelieferten Geräte sehen vor, dass eine Speicherung von Daten (etwa IP-Adressen, Datenvolumen) erfolgt. Die Einstellungen hierzu sind kundenseitig teilweise änderbar. Zudem erfolgt die Speicherung nicht dauerhaft, und die Daten können jederzeit gelöscht werden. Damit ermöglichen Geräte von LANCOM einen vollumfänglich DSGVO-konformen Betrieb.

Hat die DSGVO Auswirkungen auf die Nutzung des LANCOM Content Filters? Wenn ja, was ist hier zu beachten?

Nein, hier sehen wir keine Auswirkungen: Die Funktionen des externen Webfilters sind mit von LANCOM vorgenommenen Grundeinstellungen als optionale Funktion im Router integriert. Dieser Filter kann vom Kunden so angepasst werden, dass er seinen individuellen Bedürfnissen entspricht. Damit werden die…

Nein, hier sehen wir keine Auswirkungen: Die Funktionen des externen Webfilters sind mit von LANCOM vorgenommenen Grundeinstellungen als optionale Funktion im Router integriert. Dieser Filter kann vom Kunden so angepasst werden, dass er seinen individuellen Bedürfnissen entspricht. Damit werden die entsprechend definierten Webseiten/Inhalte blockiert. Im Klartext reden wir hier also über den Ausschluss bestimmter Inhalte und nicht den Schutz bestimmter personenbezogener Daten.

WLAN-Hotspots & DSGVO

Hat die DSGVO Auswirkungen auf den Betrieb von WLAN-Hotspots?

Eine relevante Änderung tritt mit dem Inkrafttreten der DSGVO nicht ein: Der Betrieb eines WLAN Hotspots und hier konkret die Frage, welche Nutzerdaten zu erfassen sind, sind in den vergangenen Jahren immer wieder Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen gewesen. Dabei ging und geht es um…

Eine relevante Änderung tritt mit dem Inkrafttreten der DSGVO nicht ein: Der Betrieb eines WLAN Hotspots und hier konkret die Frage, welche Nutzerdaten zu erfassen sind, sind in den vergangenen Jahren immer wieder Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen gewesen. Dabei ging und geht es um eine Abwägung zwischen dem Bedürfnis nach einem unkomplizierten und schnellen Zugang des Nutzers einerseits und dem Interesse des Staates an einer Protokollierung dieser Nutzung andererseits, um etwaigen Straftaten präventiv zu begegnen. Maßgeblich sind hier nicht die DSGVO, sondern das Telemediengesetz und das Telekommunikationsgesetz.

Was bedeutet das für mich als Hotspot-Betreiber?

LANCOM stellt Hotspot-Betreibern mit seiner Public Spot-Lösung Muster-Nutzungsbedingungen bereit, die eine rechtskonforme Nutzung des Hotspots ermöglichen. Eine Verpflichtung zur Verwendung dieser Bedingungen besteht aber nicht. Der Hotspot-Betreiber regelt das Verhältnis zu seinen Nutzern in eigener Verantwortung und kann hierfür auch eigene Bedingungen festsetzen.

LANCOM Management Cloud & DSGVO

Unterliegen Cloud-basierte Netzwerkmanagementlösungen wie die LANCOM Management Cloud der DSGVO?

Wie alle Prozesse, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden – und dazu zählen z. B. auch IP-Adressen und Mac-Adressen, die im Kontext des Netzwerkmanagements erfasst und genutzt werden – unterliegt auch das Netzwerkmanagement aus der Cloud grundsätzlich der DSGVO.

Welche Maßnahmen hat LANCOM getroffen, um die DSGVO-konforme Nutzung der LMC (in der Public Cloud) sicherzustellen?

LANCOM arbeitet bei der LANCOM Management Cloud mit einem Rechenzentrumsbetreiber zusammen, der seine Infrastruktur ausschließlich in Deutschland betreibt. Durch die vollständig durch LANCOM entwickelte Cloud-Architektur und deren Umsetzung stellen wir sicher, dass die technischen und…

LANCOM arbeitet bei der LANCOM Management Cloud mit einem Rechenzentrumsbetreiber zusammen, der seine Infrastruktur ausschließlich in Deutschland betreibt. Durch die vollständig durch LANCOM entwickelte Cloud-Architektur und deren Umsetzung stellen wir sicher, dass die technischen und organisatorischen Anforderungen, welche die neue Verordnung auch zum Schutz der Nutzer der LMC stellt, vollumfänglich erfüllt werden können.

Dieses Schutzniveau können Anbieter, die ihre Lösung auf Servern im außereuropäischen Ausland, etwa in den USA, realisieren, nicht sicherstellen. Zwar müssen auch diese grundsätzlich die Vorgaben der DSGVO erfüllen, wenn sie ihre Dienste in Europa anbieten (Marktortprinzip), Anwenderunternehmen können aber nicht davon ausgehen, das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten in dem betroffenen Drittstaat auch durchzusetzen, wenn etwa die dortigen Behörden auf Daten des Cloud-Anbieters zugreifen können.

Handelt es sich bei der Nutzung der LANCOM Management Cloud um Auftragsdatenverarbeitung?

Dies hängt vom gewählten Nutzungsmodell ab. Beauftragt ein Anwenderunternehmen ein Systemhaus damit, seine Netzwerkinfrastruktur über die Public-Version der LANCOM Management Cloud zu verwalten, entsteht daraus ein Auftragsverarbeitungsverhältnis zwischen diesem Systemhaus und LANCOM. Der Grund…

Dies hängt vom gewählten Nutzungsmodell ab. Beauftragt ein Anwenderunternehmen ein Systemhaus damit, seine Netzwerkinfrastruktur über die Public-Version der LANCOM Management Cloud zu verwalten, entsteht daraus ein Auftragsverarbeitungsverhältnis zwischen diesem Systemhaus und LANCOM. Der Grund liegt darin, dass das Systemhaus die Daten nicht selbst verarbeitet, sondern LANCOM dies im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung übernimmt. Hierzu wird mit dem Systemhaus im Rahmen der LMC-Nutzungsvereinbarung die Auftragsdatenverarbeitung geregelt. Anders sieht dies aus, wenn das Systemhaus oder sogar das Anwenderunternehmen selbst eine eigene, private Instanz der LANCOM Management Cloud betreibt (Self-hosting). In diesem Fall handelt es sich nicht um Auftragsverarbeitung.

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