Europäische Harmonisierung

Um die Nutzung des 5GHz-Bandes in Europa zu vereinheitlichen, hat die Europäische Kommission am 11.07.2005 den Standard ETSI 301 893 erlassen. Die Mitgliedsländer der EU waren verpflichtet, diese bis zum 31.10.2005 umzusetzen.

Anstelle der in den 802.11a/h-Standards beschriebenen drei Unterbändern (5150 - 5350 MHz, 5470 - 5725 MHz und 5725 - 5875 MHz für UK) regelt die Norm ETSI 301 893 die drei folgenden Bereiche mit unterschiedlichen Vorschriften:

Der Kern der Richtlinie sind Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen mit anderen Systemen, die das gleiche Frequenzband verwenden. Hierunter fallen z. B. Radaranlagen, die als „Primäranwendungen“ gelten. Die „Sekundäranwendungen“ wie WLAN müssen die Frequenz wechseln, sobald ein Konflikt festgestellt wird.