Neuer Gesetzentwurf: Kehrt der Routerzwang schleichend zurück?
Viel später als erwartet ging der Entwurf für eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vor Kurzem in eine zunächst inoffizielle Verbändeanhörung. Offenbar herrscht bei vielen Punkten der mehr als 400 Seiten starken Neuauflage immer noch Uneinigkeit. Aber eins ist klar, worüber wir uns auch sehr freuen: Auch im Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, wie es jetzt heißt, ist die Endgerätewahlfreiheit explizit bestätigt worden. Der dafür so wichtige Netzabschlusspunkt – als das Ende des Providernetzes – ist auch im neuen Gesetz als passiv definiert. Damit endet das Providernetz nach wie vor an der „Dose an der Wand“, und Verbraucher haben nach wie vor die freie Wahl ihres Endgerätes – also des Routers, Modems oder beispielsweise auch der TK-Anlage.
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