Neues Vergaberecht ist das Aus für Backdoors!
Es sind Worte, die es in sich haben: „Auftragnehmer müssen […]gewährleisten, dass die von ihnen zu liefernde Hardware frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und dadurch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen […]“. Diese Vorgaben stehen seit heute in den AGB der „Ergänzenden Vertragsbedingungen“ (EVB-IT) für den Kauf von Hardware durch die öffentliche Hand. Sie sind bindend für die Bundesbehörden, aber auch viele Länder und Kommunen übernehmen die vom IT-Planungsrat, dem zentralen Steuerungsgremium für die IT von Bund und Ländern, beschlossenen Standardvertragsklauseln.
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